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SEBASTIAN SCHRÖR | Kfz - Sachverständiger

Gutachten aller Art

für Fahrzeuge aller Art

Sie hatten einen Verkehrsunfall oder Sachschaden an Ihrem Fahrzeug und benötigen ein Gutachten zur Feststellung der Schadenhöhe und der ggf. eingetretenen Wertminderung? Ein sorgfältig erstelltes, gerichtsfestes, Gutachten bildet die Grundlage der Schadenregulierung.

"Mein Unternehmen garantiert Ihnen eine schnelle und diskrete Erledigung Ihrer Aufträge. Dafür stehe ich Ihnen Tag und Nacht zur Verfügung – weil Ihre Zufriedenheit für mich an erster Stelle steht."

Schreiben Sie uns

„Sollten Sie Unterstützung in einem Haftpflichtschadenfall benötigen, können Sie sich gerne direkt bei mir melden oder an mich vermitteln."

Als Geschädigter entstehen für Sie keine Kosten, Sie müssen nicht in Vorkasse treten

Sie sind als Privatperson oder als Betrieb Geschädigter bei einem Verkehrsunfall oder durch Sachbeschädigung? Durch die Erteilung Ihres Auftrages kümmere ich mich von der Gutachtenerstellung über die Kommunikation mit der Versicherung oder dem Anwalt, bis hin zur Reparatur Ihres Fahrzeuges.

Dadurch müssen Sie sich nicht mit den einzelnen Parteien auseinandersetzen und sparen nicht nur eine Menge Zeit sondern auch Nerven.

Gerne beraten wir Sie dazu und besprechen den weiteren Ablauf.

Unsere Leistungen

Mein Unternehmen garantiert Ihnen eine schnelle und diskrete Erledigung Ihrer Aufträge. Dafür stehe ich Ihnen Tag und Nacht zur Verfügung – weil Ihre Zufriedenheit für mich an erster Stelle steht.

Haftpflichtschadengutachten

(bei Fremdverschulden)

Fahrzeugzustandsbegutachtung

Kurzgutachten

(wenn die Schuldfrage noch offen ist)

Detaillierte Reparaturkostenkalkulation

(bei Selbstverschulden)

Kostenlose Vor-Ort-Begutachtung

Fahrzeugbewertungen

auch von umgebauten Fahrzeugen oder Tuningfahrzeugen

Oldtimerbegutachtungen und Wertermittlung

Schadenmanagement

für Fuhrparks

Fuhrparkbetreuung

Umfang individuell auf Sie und Ihren Fuhrpark angepasst

24/7 Erreichbarkeit

12-Stunden-Service

(von Auftragserteilung bis Gutachtenübergabe)

Coaching für Werkstätten

(kostenfrei)

Bewertung von Leasingrückläufern

Ermittlung verdeckter Unfallschäden

Rundum-sorgenfrei-Paket

Von Gutachtenerstellung über die Kommunikation zwischen Versicherung, ggf. Anwalt bis hin zum Reparaturabschluss

Rechnungsprüfung

vor Versand an den Versicherer oder den Anwalt

UVV-Prüfung gem. §57 Abs. 1 DGUV/70

jährliche Prüfpflicht für betrieblich genutzte Fahrzeuge

Gutachtenerstellung für Fahrzeuge aller Art

Das Unfallgutachten

Die Rechtslage bei Unfallschäden – ein Unfall-Gutachter ist Ihr gutes Recht!

Selbst als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann es Ihnen passieren, in einen Unfall verwickelt zu werden. Neben Dellen, Kratzern und Blechschäden folgt dann oft noch Ärger mit dem Unfallgegner und der Versicherung. Nutzen Sie deshalb Ihr Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten. Mit einem Gutachten von uns sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite – egal, ob als Unfall-Verursacheroder Geschädigter.

Mehr erfahren >

Haftpflichtschaden

Ihre Rechte sind durch den § 249 BGB geregelt.

• Sie haben das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen . Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sind separate Schadenersatzansprüche, die von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

 

• Bei der Regulierung des Schadens  haben Sie Anrecht auf einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens um ihre Rechtsansprüche abwickeln zu lassen. Diese Kosten werden wie auch die Sachver-ständigenkosten durch die gegnerische Versicherung erstattet.

 

• Sie haben die freie Werkstattwahl. Sie können das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens instandsetzen lassen. Sie brauchen sich nicht durch die leistungserbringende Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen.

 

• Natürlich können Sie auch auf eine Reparatur verzichten und den entstandenen Schadensbetrag in Form einer Geldzahlung einzufordern (bei fiktiver Abrechnung ohne Rechnung wird in der Regel nur der Nettobetrag erstattet).

 

• Für den schadenbedingten Fahrzeugausfall haben Sie Anspurch auf ein Ersatzfahrzeug. Sollten Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, so steht Ihnen ein, in der Regel vom Kfz-Sachverständigen ermittelten, Nutzungsausfall zu. 

Vollkaskoschaden

Ich habe den Kfz-Unfall verursacht

• Wenn Sie ein anderes Fahrzeug beschädigt haben, melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung.

• Der geschädigte Anspruchsteller wird seine Schadensersatzansprüche an Sie bzw. an Ihre Versicherung stellen.

• Prüfen Sie, inwieweit Ihre Versicherung die Schadenregulierung für Ihr Fahrzeug übernimmt .

Mein Fahrzeug wurde mutwillig beschädigt

Sofern der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, liegt ein Vollkaskoschaden vor 

• Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.

• Erstellen Sie Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei.

• Ihre Versicherung entscheidet, ob ein Sachverständiger beauftragt wird.

• Beauftragen Sie im Vollkaskofall nur nach Rücksprache und Freigabe ihrer Versicherung einen Sachverständigen, da sie sonst selbst die Kosten dafür tragen müssten.

Es ist unklar, wer Unfallverursacher (Fahrerflucht)

• Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer eigenen Versicherung.

• Prüfen Sie inwieweit Sie eine Rechtschutzversicherung haben und informieren Sie diese ebenfalls und bitten um Kostenzusage für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

• Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so ist es trotzdem sinnvoll, sich bei einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

• Weiterhin kann es Sinnvoll sein, das eigene Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen um eine eindeutige Beweissicherung durchzuführen – so kann ggfs. ein Unfallanalytiker für das Gericht anhand des Gutachtens den Schaden rekonstruieren. Weiterhin werden die evtl. Schadensersatzansprüche beziffert (Beurteilung der Reparaturwürdigkeit – evtl. Totalschaden)

Teilkaskoschaden

Ein Teilkaskoschaden liegt vor sofern ihr Fahrzeug folgendes erlitt:

Wildschaden

Bei einem Wildschaden informieren Sie umgehend die nächste Polizeidienststelle oder den Förster. Wildschäden sind meldepflichtig.

Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung.

Einbruch- Diebstahlschaden

Melden Sie den Schaden umgehend bei der nächsten Polizeistation und stellen Strafanzeige gegen Unbekannt. Anschließend informieren Sie Ihrer Versicherung.

Brandschaden

Melden Sie den Brandschaden Ihrer eigenen Versicherung. Diese entscheidet über den weiteren Ablauf.

Hagelschaden

Melden Sie den Hagelschaden Ihrer Versicherung. Wie beim Brandschaden entscheidet diese über den weiteren Ablauf.

Sturmschaden

Melden Sie den Sturmschaden umgehend Ihrer Versicherung. Geben Sie bitte genau an, wo Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Sturmes war. Ihre Versicherung wird dann entsprechende Wetterdaten vom entsprechenden Wetteramt zur Beurteilung einholen.

Sie haben Fragen?

Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Ich berate Sie gerne.

Was unsere Kunden sagen

Weil Ihre Zufriedenheit für mich an erster Stelle steht!

24/7 rund um die Uhr erreichbar

Jetzt anrufen:
0172 / 521 87 78

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