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  • Kfz-Sachverständigenbüro Sebastian Schrör

    Gutachten
    aller Art
    für Fahrzeuge
    aller Art

    Wir helfen Ihnen!

Schrör

Kfz-Sachverständigenbüro

Sie hatten einen Verkehrsunfall oder Sachschaden an Ihrem Fahrzeug und benötigen ein Gutachten zur Feststellung der Schadenhöhe und der ggf. eingetretenen Wertminderung? Ein sorgfältig erstelltes, gerichtsfestes, Gutachten bildet die Grundlage der Schadenregulierung.

Mein Unternehmen garantiert Ihnen eine schnelle und diskrete Erledigung Ihrer Aufträge. Dafür stehe ich Ihnen Tag und Nacht zur Verfügung – weil Ihre Zufriedenheit für mich an erster Stelle steht.

Haftpflichtschaden

Als Geschädigter entstehen für Sie keine Kosten, Sie müssen nicht in Vorkasse treten.

Sie sind als Privatperson oder als Betrieb Geschädigter bei einem Verkehrsunfall oder durch Sachbeschädigung? Durch die Erteilung Ihres Auftrages kümmere ich mich von der Gutachtenerstellung über die Kommunikation mit der Versicherung oder dem Anwalt, bis hin zur Reparatur Ihres Fahrzeuges. Dadurch müssen Sie sich nicht mit den einzelnen Parteien auseinandersetzen und sparen nicht nur eine Menge Zeit, sondern auch Nerven.

Gerne beraten wir Sie dazu und besprechen den weiteren Ablauf.

Das Unfallgutachten
Die Rechtslage bei Unfallschäden – ein Unfall-Gutachter ist Ihr gutes Recht! Selbst als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann es Ihnen passieren, in einen Unfall verwickelt zu werden. Neben Dellen, Kratzern und Blechschäden folgt dann oft noch Ärger mit dem Unfallgegner und der Versicherung. Nutzen Sie deshalb Ihr Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten. Mit einem Gutachten von uns sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite – egal, ob als Unfall-Verursacheroder Geschädigter.
Kundeninformation zur Beauftragung Schadengutachten
  1. Der Auftraggeber / Kunde hat eine Mitwirkungspflicht an der Erstellung des beauftragten Schadengutachtens. Er hat unaufgefordert alle wichtigen Daten zur Erstellung des Gutachtens dem Gutachter zur Verfügung zu stellen und unbedingt über mögliche vorherige, reparierte oder nicht reparierte, Fahrzeugschäden Auskunft zu erteilen.
  2. Wird im Schadenfall durch den Auftraggeber auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung) abgerechnet, wird die Schadensumme ohne Mehrwertsteuer reguliert. Diese kann gesetzlich erst dann erstattet werden, wenn eine Rechnung, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, vorgelegt wird.
  3. Im Fall der fiktiven Abrechnung kann es zu Abzügen der Reparatursumme durch den Versicherer kommen. So kann der Versicherer auf die Stundensätze günstigerer Werkstätten verweisen, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist und nicht mehr in der markengebundenen Werkstatt scheckheftgepflegt ist. Ebenso können Verbringungskosten, Ersatzteilaufschlag etc. nicht erstattet werden, da sie nicht zwangsläufig anfallen und die Erstattungsfähigkeit in der Rechtsprechung umstritten ist.
  4. Zu jedem Schadenfall sollte ein fachlich geeigneter Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Dessen wichtigste Aufgabe besteht darin, unberechtigte Kürzungen der gegnerischen Versicherung einzufordern. Ohne Rechtsanwalt kann der Anspruchsteller diese geforderten Ansprüche verlieren.

Sollten wichtige Fragen zur Bearbeitung des beauftragten Schadenfalls aufkommen, sprechen Sie mich bitte an. Insbesondere sollten Nachbesichtigungen durch den Versicherer mit mir abgestimmt werden.

Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben … sichern Sie sich Ihre Ansprüche!

Beauftragen Sie uns mit einem neutralen Unfall-gutachten. Ab einer Schadenshöhe von ca. 800 € bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten. Mithilfe einer neutralen Untersuchung des Fahrzeugs können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Zusätzlich zu dem Schadengut-achten beraten wir Sie über die Höhe der Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung oder die weitere Verfahrensweise nach einem Totalschaden.

Schalten Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt ein. In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten.

Wenn Sie der Unfallverursacher sind … bestehen Sie auf einen neutralen Unfall-Gutachter!

Informieren Sie nach einem Unfall möglichst umgehend Ihre Versicherung. Wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung haben, beauftragen Sie uns mit einem Schadengutachten. Holen Sie sich dafür zunächst die Zustimmung Ihrer Versicherung ein. Bestehen Sie unbedingt auf einen unabhängigen Unfall-Gutachter. Das ist Ihr gutes Recht!

Die Leistungen unserer Unfallgutachten im Überblick
  • Besichtigung des Fahrzeuges und Fotodokumentation zur Beweissicherung
  • Fahrzeugzustandsbeurteilung
  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
  • Bestimmung der Reparaturdauer
  • Prüfung der Reparaturkostenrechnung
  • Bei Totalschäden: Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
  • Stellungnahme zu Wertminderung/ Wertverbesserung
  • Bestimmung des Restwertes
Unser Gutachten

Wir stellen den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Unfallgutachten exakt und neutral fest, sichern Beweise und weisen Schadenumfang und Ersatzanspruch nach.

Gutachten von uns sind juristisch anerkannt. Sie schützen vor unberechtigten Forderungen und helfen Ihnen, Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen.

Ihre Rechte (§ 249 BGB)

• Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sind separate Schadenersatzansprüche, die von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

• Bei der Regulierung des Schadens haben Sie Anrecht auf einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, um ihre Rechtsansprüche abwickeln zu lassen. Diese Kosten werden wie auch die Sachverständigenkosten durch die gegnerische Versicherung erstattet.

• Sie haben die freie Werkstattwahl. Sie können das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens instandsetzen lassen. Sie brauchen sich nicht durch die leistungserbringende Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen.

• Natürlich können Sie auch auf eine Reparatur verzichten und den entstandenen Schadensbetrag in Form einer Geldzahlung einzufordern (bei fiktiver Abrechnung ohne Rechnung wird in der Regel nur der Nettobetrag erstattet).

• Für den schaden bedingten Fahrzeugausfall haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Sollten Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, so steht Ihnen ein, in der Regel vom Kfz-Sachverständigen ermittelten, Nutzungsausfall zu.

Vollkaskoschaden

Ich habe den Kfz-Unfall verursacht:

  •  Wenn Sie ein anderes Fahrzeug beschädigt haben, melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung.
  • Der geschädigte Anspruchsteller wird seine Schadensersatzansprüche an Sie bzw. an Ihre Versicherung stellen.
  • Prüfen Sie, inwieweit Ihre Versicherung die Schadenregulierung für Ihr Fahrzeug übernimmt.

Mein Fahrzeug wurde mutwillig beschädigt:

Sofern der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, liegt ein Vollkaskoschaden vor

  • Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
  • Erstellen Sie Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei.
  • Ihre Versicherung entscheidet, ob ein Sachverständiger beauftragt wird.
  • Beauftragen Sie im Vollkasko Fall nur nach Rücksprache und Freigabe ihrer Versicherung einen Sachverständigen, da Sie sonst selbst die Kosten dafür tragen müssten.

Es ist unklar, wer Unfallverursacher (Fahrerflucht):

  • Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer eigenen Versicherung.
  • Prüfen Sie, inwieweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und informieren Sie diese ebenfalls und bitten um Kostenzusage für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
  • Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so ist es trotzdem sinnvoll, sich bei einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
  • Weiterhin kann es sinnvoll sein, das eigene Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen, um eine eindeutige Beweissicherung durchzuführen – so kann ggf. ein Unfallanalytiker für das Gericht anhand des Gutachtens den Schaden rekonstruieren. Weiterhin werden die evtl. Schadensersatzansprüche beziffert (Beurteilung der Reparaturwürdigkeit – evtl. Totalschaden)
Teilkaskoschaden

Ein Teilkaskoschaden liegt vor, sofern ihr Fahrzeug folgendes erlitt:

Wildschaden

Bei einem Wildschaden informieren Sie umgehend die nächste Polizeidienststelle oder den Förster. Wildschäden sind meldepflichtig. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung.

Einbruch-Diebstahlschaden

Melden Sie den Schaden umgehend bei der nächsten Polizeistation und stellen Strafanzeige gegen Unbekannt. Anschließend informieren Sie Ihrer Versicherung.

Brandschaden

Melden Sie den Brandschaden Ihrer eigenen Versicherung. Diese entscheidet über den weiteren Ablauf.

Hagelschaden

Melden Sie den Hagelschaden Ihrer Versicherung. Wie beim Brandschaden entscheidet diese über den weiteren Ablauf.

Sturmschaden

Melden Sie den Sturmschaden umgehend Ihrer Versicherung. Geben Sie bitte genau an, wo Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Sturmes war. Ihre Versicherung wird dann entsprechende Wetterdaten vom entsprechenden Wetteramt zur Beurteilung einholen.

Kontakt

Sebastian Schrör – Kfz-Sachverständigenbüro

Sebastian Schrör

zert. Kfz-Sachverständiger für Schaden, Wert und Unfall

Siegener Str. 16, 35066 Frankenberg (Eder)


Wilhelm Magel

techn. MA
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